Im Schreiben vom 17.12.2008 (IV A 3 – S 0030/08/10001) haben die obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, dass Steuerbürger oder Unternehmen an persönliche Daten, die bei den Finanzbehörden gespeichert sind, nur dann herankommen können, wenn sie dies beantragen und ein berechtigtes Interesse an der Bekanntgabe der Daten besteht.
Ein berechtigtes Interesse ist zum Beispiel bei einem Beraterwechsel oder in einem Erbfall gegeben, wenn der Antragsteller durch Auskunft in die Lage versetzt werden will, zutreffende und vollständige Steuererklärungen abzugeben. Hinsichtlich solcher Daten, die ohne Beteiligung und ohne Wissen des Beteiligten erhoben wurden, liegt ein berechtigtes Interesse vor.
Mit diesem 3-seitigen Schreiben haben die Länderfinanzminister wiederum einen neuen Interpretationsspielraum für die Finanzbeamten geschaffen. Er kann nunmehr beurteilen, ob sein Auskunftsbegehren nach seinen persönlichen, beim Finanzamt gespeicherten Daten, berechtigt ist.
Es ist schon interessant zu wissen, dass der Finanzbeamte im Voraus weiß, dass ich wissen muss, welche Daten vorhanden sind und dass ich wissen muss, ob ich weiß, ob ich an der Beschaffung der Daten beteiligt war. Wie bitte? Das habe ich selbst nicht verstanden!
Nun, so leicht komme ich nicht an meine eigenen Daten. Ich muss erst einen Antrag stellen, dass ich berechtigt bin, die Daten zu erfahren. Das erinnert mich an den
Es ist natürlich auch geregelt, in welchen Fällen einem Antrag „mangels berechtigtem Interesse“ nicht stattgegeben wird. Dann nämlich, wenn ich wissen muss, was ich vor Jahren dem Finanzamt mitgeteilt habe. Weiß ich das nicht, dann sagt mir das Finanzamt auch nicht, ob ich das schon gemacht habe. Somit wird von mir verlangt, was von Politikern in höchsten Ämtern nicht verlangt wird. Es wird dem ehemaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl nicht zur Last gelegt, dass er etwas vergessen hat. Auch Untersuchungsausschüsse, die die Aufgabe haben, das zu ergründen, was gegebenenfalls vergessen worden ist, haben keine Handhabe gegen das Vergessen. Aber die Finanzämter dürfen das sanktionieren. Sie verraten einfach nicht, was sie wissen, denn ich könnte es ja auch wissen, wenn ich nicht so vergesslich wäre.
Deutschland, verschlanke weiterhin Deine Verwaltung und erlasse neue Erlasse.
Wenn Sie, lieber Leser, wissen wollen, was die Behörden über Sie wissen, dann müssen Sie wissen, dass Sie dieses Wissen beantragen müssen. Viel Vergnügen.