Unkooperative Gebiete

Am 22. April 2009 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des „Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung“ beschlossen.  Dieses Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, damit die Bundesregierung schnell und effektiv nach international abgestimmten Standards gegen die Nutzung unkooperativer Gebiete zur Steuerhinterziehung vorgehen kann.

Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung wird im BMF-Newsletter vom gleichen Tage wie folgt begründet:

Staaten und Gebiete, die ausländischen Finanzbehörden nicht entsprechend den von der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Standards auf Ersuchen die für ein Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte erteilen, erleichtern es Bürgern anderer Staaten, Steuern auf ihre Einkünfte zu hinterziehen.

Daher sind Maßnahmen zu ergreifen, die einerseits die entsprechenden Staaten und Gebiete veranlassen, die Standards der OECD zu befolgen und die andererseits die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung durch die Finanzbehörden verbessern.

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in dieser oder ähnlicher Form verabschiedet werden wird. Schließlich braucht unser Vater Staat jetzt jeden Euro, der akquirierbar ist, um die aufwändigen Konjunkturpakete zu finanzieren.

Steuerhinterziehung ist Betrug an jedem von uns. Sie darf weder verniedlicht noch geduldet werden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis entwickeln wird. Nach den Erfahrungen mit der deutschen Gründlichkeit ist leider zu erwarten, dass es hierdurch eine neue Kultur der Repressalien und Anforderungen unnötiger Nachweise für eigentlich klare Sachverhalte geben wird.

Der Vereinsvorstand und Steuern – Verdrängen bis der Arzt kommt

Alle drei Jahre will das Finanzamt von gemeinnützigen Vereinen die Erklärung zum Nachweis der Gemeinnützigkeit haben. Vereine, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen jährlich ihre Umsatzsteuererklärung einreichen.

Meine wiederholte Beobachtung ist, dass sich Vereinsvorstände oft nicht im Klaren darüber sind, welche finanziellen Risiken sie eingehen, wenn sie ihre steuerlichen Verpflichtungen schleifen lassen: sie haften persönlich für falsch oder zu spät erklärte Steuern und falsch erteilte Zuwendungsbestätigungen.

Ein aktiver Verein ist eben aktiv, er bewegt sich, er verändert sich. Damit ergeben sich auch veränderte steuerliche Rahmenbedingungen. Vereinsvorstände tun gut daran, in regelmäßigen Abständen die Aktivitäten des Vereins und seine Satzung auf steuerrelevante Veränderungen zu untersuchen.

Veränderungen, die nicht durch die Satzung gedeckt sind, können schlimmstenfalls wegen Verstoßes gegen satzungsgemäße Regeln zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Sie werden fragen: Warum denn das?

Die Satzung ist Grundlage für die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit. Wenn die Tätigkeiten des Vereins sich ändern und die Änderungen durch diese Grundlage nicht mehr gedeckt sind, hat der Freistellungsbescheid – streng genommen – gem. § 60 (1) AO seine Gültigkeit verloren. Also sind die Zuwendungsbestätigungen unzulässigerweise ausgestellt worden und der Verein haftet mit 30 % der bestätigten Zuwendungssumme. Folglich könnte er zeitgleich mit den Zuwendungsbestätigungen einen Scheck über diese 30 % an das Finanzamt schicken. Bei Vermögenslosigkeit des Vereins haftet darüber hinaus derjenige, der die Zuwendungsbestätigung unterzeichnet hat.

Das ist völlig unnötig. Die Tätigkeiten des Vereins können durch geschickte Formulierung der Satzung so weit gefasst werden, dass alle zu erwartenden Veränderungen damit erfasst sind. Sollte der Vorstand mit der gemeinnützigkeitskonformen Formulierung der Satzung Schwierigkeiten haben, ist das Finanzamt in der Regel hilfsbereit. Ich habe bisher noch kein Finanzamt erlebt, das hier nicht geholfen hätte. Handelt der Verein jedoch, ohne sich vorab über die Folgen Gedanken zu machen, muss er mit Überraschungen rechnen.

Am Samstag den 7. März 2009 hat der Hessische Landesverband Motorbootsport e.V. HELM anlässlich seiner diesjährigen Mitgliederversammlung ein Kurzreferat initiiert, mit dem der Autor dieses Beitrags die Teilnehmer für steuerliche Problemstellungen im Vereinsleben sensibilisiert hat. Im Herbst ist ein Tagesseminar für Vereinspraktiker geplant.

Für weitere Veranstaltungen dieser Art sind wir offen. Wir unterstützen gerne diejenigen, die ihre Freizeit für die Allgemeinheit einsetzen.

Gleiches ist nicht Gleiches

Es geschah in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2007 nachfolgende Geschichte:

Eine deutsche Versicherungsgesellschaft mit ihren mehr als tausend Ausschließlichkeitsvertretern (§ 84 HGB) hat einer Vielzahl von diesen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Diese ist rückgedeckt durch eine Lebensversicherung, die durch jährliche Beiträge dotiert werden, die wiederum von der Vermittlungsleistung der jeweiligen Vertreter abhängen. Die Beiträge zahlt die Versicherung. Vertragsbedingung ist, dass die Versicherungsleistung im Versorgungsfall auf den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB angerechnet wird.

Die Versicherung bekommt eine Betriebsprüfung. Der Prüfer stellt fest, dass die Versicherungsgesellschaft betriebliche Altersversorgungen dotiert und nimmt seine wichtigste Aufgabe wahr: Er schreibt hunderte Kontrollmitteilungen an die Betriebsfinanzämter der Ausschließlichkeitsvertreter.

Parallel rufen die Mitarbeiter der Versicherung die Vertreter an und setzen diese in Aufregung: Der Prüfer schreibt Kontrollmitteilungen. Falls die Versicherungsbeiträge noch nicht versteuert sind, solle man sich schnell darum kümmern. Es ist schon seltsam, dass diese Fragen nicht schon vorher geklärt waren!

Am Ende stellt sich folgende Situation dar:

  • Einige Vertreter erklärten die Dotierungen bereits seit Jahren, da deren Steuerberater der Meinung sind, die Versicherungsleistungen seien nicht nachgelagert zu versteuern.
  • Einige Vertreter berichtigten nach dem Anruf der Versicherung ihre Erklärungen und gingen damit ohne strafrechtliche Blessuren aus der Malaise hervor.
  • Andere waren nicht schnell genug. Bei ihnen hatten die Finanzbehörden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
  • Bei anderen Vertretern sind die Finanzbehörden nach wie vor der Auffassung, die Besteuerung habe nachgelagert zu erfolgen. Laufend sei gar nichts zu besteuern.

Ich ging bisher immer davon aus, dass sich solche steuerlichen Schildbürgerstreiche nur „Bananenrepubliken“ leisten. Ich musste mich eines Besseren belehren lassen. Wir stehen mit dieser Sache nun vor dem Finanzgericht ohne Aussicht, die Rechtsfrage auf breiter Ebene klären zu können. Jeder kämpft für sich.

Was mich aber am meisten ärgert ist die Tatsache, dass die Steuerabteilung der Versicherungsgesellschaft ihre Vertreter sehenden Auges ins offene Messer hat laufen lassen. Sie kümmert sich jahrelang nicht um die zutreffende steuerliche Behandlung bei den ihr schutzbefohlenen Vertretern und klärt nicht eimal einheitlich für alle die richtige steuerliche Behandlung im Rahmen der Betriebsprüfung.

Dass es auch anders geht, beweist die MLP, die diese Frage für ihre Vertreter im Vorfeld eindeutig geklärt hat.

Es gilt also immer noch der alte biblische Grundsatz: Prüfe alles und das Gute behalte!

Was wusste Jesus von der Finanzkrise?

Was sich in der Finanzkrise als internationales Fiasko darstellt, hat als kritisches Handeln einzelner begonnen. Deren Gier, die für sich gesehen zwar fehlerhaft, aber international praktisch ohne Auswirkung geblieben wäre, hat allerdings durch ihre weite Verbreitung einen Lawineneffekt erreicht, der weltweit dem fremdfinanzierten Mittelstand den Boden unter den Füßen wegzieht.

Banken sind unter den Schutzschirm der Regierung getreten. Dieser ist aber nicht um der Banken willen geschaffen worden. Er wurde für die geöffnet, denen Kreditinstitute wegen ihrer „Mitmache“ keine Finanzierung mehr geben können, für die Mittelständler. So wollte es der Gesetzgeber.

Aber was tut sich wirklich? Die Banken machen noch schlimmer weiter, als sie es vorher schon getrieben haben. Jetzt machen Sie den Mittelstand ganz kaputt. Und das gerade in einer Zeit, wo dieser von den Bankern, die die weltweite Absatzkrise initiiert hatten, besondere Fürsorge und unbürokratische Hilfe benötigt. Den Banken wurde von „Oben“ geholfen, damit sie denen Unten helfen können.

Es gibt da eine passende, 2000 Jahre alte Parabel. In der Bibel, Matthäus 18, ab Vers 23, ist zu lesen:

Deshalb kann man das Himmelreich mit einem König vergleichen, der beschlossen hatte, mit seinen Bediensteten, die von ihm Geld geliehen hatten, abzurechnen.Unter ihnen war auch einer, der ihm sehr viel Geld schuldete. Da er nicht bezahlen konnte, befahl der König das Folgende: Er, seine Frau, seine Kinder, und alles, was er besaß, sollte verkauft werden, um damit seine Schuld zu begleichen. Doch der Mann fiel vor ihm nieder und bat ihn: „Herr, hab doch Geduld mit mir, ich werde auch alles bezahlen“. Da hatte der König Mitleid mit ihm, ließ ihn frei und erließ ihm seine Schulden. Doch sobald der Mann frei war, ging er zu einem anderen Diener, der ihm eine kleine Summe schuldete, packte ihn am Kragen und verlangte, dass er auf der Stelle alles bezahlen sollte. Der Diener fiel vor ihm nieder und bat ihn um einen kurzen Aufschub: „Hab doch Geduld mit mir, ich werde auch alles bezahlen“. Doch der Mann war nicht bereit zu warten. Er ließ ihn verhaften und einsperren, so lange bis dieser seine ganze Schuld bezahlt hätte. Als die anderen Diener das sahen, waren sie empört. Sie gingen zum König und erzählten ihm, was vorgefallen war. Da ließ der König den Mann rufen, dem er zuvor seine Schulden erlassen hatte, und sagte zu ihm: „Du herzloser Diener! Ich habe dir deine großen Schulden erlassen, weil du mich darum gebeten hast. Müsstest du da nicht auch mit diesem Diener Mitleid haben, so wie ich Mitleid mit dir hatte?“ Der König war so zornig, dass er den Mann ins Gefängnis werfen ließ, bis er seine Schulden bis auf den letzten Pfennig bezahlt hatte. Genauso wird mein Vater im Himmel mit euch verfahren, wenn ihr euch weigert, euren Brüdern und Schwestern zu vergeben.

Zugegeben, es ist nur eine Parabel, aber Parabeln haben oft mehr Wahrheitsgehalt, als wir wahr haben wollen.

Wo bleibt der „König“, der den „Schalksknechten“(so tituliert Luther den beschriebenen ungerechten „Knecht“) Einhalt gebietet? Reicht die Verteilung der Schirme an die Banken aus?

Der Mittelstand sagt nein! Die Banken klappen den Schirm schnellstens ein, wenn es zu regnen beginnt. Der Mittelstand wird nass! Es muss kontrolliert werden, wen der „Schalksknecht“ mit unter den Schirm lässt!

Tut endlich was, sonst stirbt der Mittelstand!